Die Lernmittelverordnung - Theorie und Praxis

Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich.

(Art. 14 Abs. 2 Landesverfassung BW)

 

Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden - aber auch, dass z.B. Lernmittel welche zum Verbrauch bestimmt sind, kostenfrei zum Verbrauch zu überlassen sind. Lernmittel sind insbesondere Schulbücher, aber auch Workbooks, Ganzschriften und weitere Gegenstände. 

Zur Klärung, wie nun das Schulgesetz sowie die Lernmittelverordnung ausgelegt werden müssen, wurde vom Landeselternbeirat Baden-Württemberg zusammen mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg eine Handreichung veröffentlicht, welcher trotz dem Entwurfstatus bereits Gültigkeit hat. Der Download befindet sich weiter unten auf der Seite. 

 

Da das Thema in den Schulen kontrovers diskutiert wird und auch teilweise schon die gelebte Praxis von der aktuellen Empfehlung abweicht, wird der Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt im Schuljahr 2019/20 eine Umsetzungsempfehlung gegenüber dem Schulträger und den Schulleitungen aufzeigen - verbunden mit der dringenden Bitte, dieser Empfehlung zu folgen. 
Im Sinne der aktuellen Gesetzeslage und des Bildungsniveaus, im Sinne des Standortes - aber vor allem im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler.
Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden und hoffen auch auf die Unterstützung der Mitglieder des Gesamtelternbeirats und aller Eltern.

 

#Albstadt #Bildung #Zukunft #Jetzt

Gemeinsam mehr erreichen.

 

Download
Handreichung Lernmittelfreiheit
herausgegeben vom Landeselternbeirat Baden-Württemberg und dem Kultusministerium Baden-Württemberg
Handreichung-LM-Freiheit_beta.pdf
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Lernmittelfreiheit an Albstädter Schulen

Der GEB Albstadt hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Lernmittelfreiheiten an allen Albstädter Schulen einzufordern. Als Vorlage dient dabei natürlich die Empfehlung des Kultusministeriums und des Landeselternbeirat. Unser Ziel ist es, durch die kostenfreie Bereitstellung der Bildung die Chancengleichheit aller Kinder im Bildungssystem zu gewährleisten.

Auch wenn die Lernmittelfreiheit in etlichen Schulen schon vorbildlich umgesetzt wird, gibt es dennoch Potential an einigen Einrichtungen und in einigen Punkten. 

Wir halten Sie gerne über die Gespräche, Aktionen und Entwicklungen auf dem Laufenden. 

Vortrag des GEB bei der Gemeinderatssitzung am 05. März 2020

Am 05. März konnte der Gesamtelternbeirat sich selbst und seine aktuellen Themen in einer nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorstellen. 

Neben einem Bericht der Tätigkeiten im letzten Jahr und einem Ausblick, was wir uns vorgenommen haben, wurden die folgenden Punkte schwerpunktmäßig angesprochen:

 - das neue GEB-Informationsportal unter www.geb-albstadt.ga

 - ein Kommunikationskanal für Schüler und Eltern (z.B. Untis)

 - die Umsetzung der Lernmittelfreiheit an Albstadts Schulen

Die Ziele des GEB wurden dabei den Gemeinderäten durch einen Vortrag des Vorsitzenden Jürgen Langenkämper ans Herz gelegt. In einer anschließenden Fragerunde konnten einzelne Themen weiter vertieft werden. Betont wurde auch die bisher schon sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Amt 40 und dem Gesamtelternbeirat.

Wir danken für das Interesse und die ausgesprochene Einladung, künftig häufiger bei Gemeinderatssitzungen anwesend zu sein und die Sichtweise der Eltern in die Diskussionen mit einzubringen.

Wir sind gespannt auf den weiteren Verlauf der Gespräche.

Lernmittelfreiheit vs. Haushaltswirtschaftliche Sperre vom 26.03.2020

Mit Wirkung vom 26.03.2020 wurde von Herrn OB Klaus Konzelmann eine Haushaltswirtschaftliche Sperre von z.b. 30% der für 2020 geplanten Sach- und Dienstleistungen ausgesprochen. 

Angesichts der aktuellen und vorauszuahnenden wirtschaftlichen Lage eine verständliche und sinnvolle Maßnahme in den Augen des Gesamtelternbeirates.

 

Dennoch wurde uns auf eine an den Finanzbürgermeister Steve Mall und den Amtsleiter Jo Triller gesandte Stellungsnahme zu dem Thema zugesichert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben im Bereich der Lernmittel bei Bedarf und auf Antrag getätigt werden können, indem für diesen Fall die Sperre aufgehoben wird.

 

Denn ja, die Lernmittelfreiheit ist ein gesetzlicher Anspruch der Schülerinnen und Schüler und darf - auch in der aktuell angespannten Situation - nicht außer Acht gelassen werden. Die Elternvertreter sind daher auch vom GEB aufgefordert worden Sparmaßnahmen an den Schulen aktiv zu unterstützen, aber zusätzliche Kostenbelastungen für Eltern durch private Zahlung von Lernmitteln zu vermeiden.