Für die Zeit im Schulunterricht und teilweise auch darüber hinaus gibt es für Schülerinnen und Schüler einen kostenlosen umfassenden Unfallschutz der UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg.
Auch Elternvertreter sind durch ihr Ehrenamt automatisch versichert und Eltern, wenn sie im Auftrag bei schulischen Veranstaltungen mitwirken.
Beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt die UKBW Geldleistungen zur wirtschaftlichen Sicherstellung bei medizinischer Rehabilitation oder bei Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zum Ausgleich verbleibender Unfallfolgen oder im Todesfall, wie
• Verletztengeld,
• Übergangsgeld,
• Pflegegeld,
• Rente an Versicherte,
• Sterbegeld oder
• Hinterbliebenenrente.
Doch wollen wir hoffen, dass wir diese Leistungen nie in Anspruch nehmen müssen!
Und wenn doch, dann wenden Sie sich an die Institution / Schule, für die Sie in ihrer ehrenamtlichen Arbeit tätig sind. Melden Sie Unfälle der Kinder im schulischen Betrieb auf jeden Fall an die Schule, damit der Versicherungsschutz greifen kann.
Detaillierte Informationen zu den Versicherungen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern der UKBW oder besuchen sie die Webseite www.ukbw.de.
Quelle: www.UKBW.de
Ein Versicherungsschutz besteht übrigens auch bei Infektionen, die in der Schule stattfanden, bei den Testungen in der Schule und bei Impfaktionen, die von der Schule organisiert wurden.
Quelle der Bilder: www.ukbw.de