Archiv 2020

JETZT NEU: Die EV.Toolbox

Die EV.Toolbox - eine eigene Webseite des GEB mit sinnvollen Informationen und Werkzeugen für Elternvertreter.

Hier geht es zur 

 

  EV.Toolbox

 

Fehlt in dem Werkzeugkasten noch etwas? Haben Sie tolle Vorlagen oder Informationen?

Melden Sie es uns als eMail an den GEB

 

la., 13.11.2020

Versicherungsschutz bei der Elternarbeit

Ein Unfall kann jeden einmal treffen. Auch im Ehrenamt als Elternbeirat, auch bei einer Unterstützung der Lehrer z.B. als Begleitperson bei einer Klassenfahrt. 

Was viele allerdings nicht wissen: 

Als gewählter Elternvertreter ist man beitragsfrei über eine Versicherung bei der DGUV automatisch unfallversichert. Die Kosten tragen die Länder, Gemeinde, Gemeindevrebände und Natürlich nur während der Ausübung des "Amtes" und nicht bei privaten Veranstaltungen wie Elterninformationsabenden etc.

Dennoch: Rehakosten und Geldleistungen gibt es im Fall der Fälle, so dass das Ehrenamt nicht zur Kostenfalle wird. 

Weiter Informationen auf der Webseite der DGVU.

 

la., 15.11.2020

Umfrage zur Schülerbeförderung in Albstadt

Liebe Eltern,

 

überfüllte Busse beschäftigen mittlerweile nicht mehr nur die Kinder auf ihrem täglichen Schulweg, sondern in Zeiten von Corona auch verstärkt die Eltern und die Politik.

Durch neue Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg können aktuell bis zu 95% der Kosten für sogenannte Verstärkerfahrten durch das Land übernommen werden.

 

Der Landkreis Zollernalb trägt daher nur einen sehr geringen Teil der zusätzlichen Kosten für den Schulbusverkehr in Zeiten von Corona. Grenzwerte, ab wann ein Bus als "überfüllt" gilt, wurden dazu in den letzten Wochen abgesenkt, so dass eine Kostenübernahme vereinfacht werden kann. Mehr als 40 Verstärkerfahren sind im ZAK bereits gebucht. 

 

Sie können überfüllte Busse gerne direkt an das Landratsamt Zollernalbkreis melden (Infos unter https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/nahverkehr)

 

Wir möchten es Ihnen und dem Zollernalbkreis gerne einfacher machen: 

Unsere Ziele:

 - ein einfaches Melde-Formular für Sie - statt einem aufwändigem Anruf beim Landratsamt

 - eine gesammelte Albstadt-Liste für den Zollernalbkreis - statt einzelner Anrufe

 

Hier geht es zum Formular (basierend auf Google Forms ohne Angabe von persönlichen Daten):

 

https://forms.gle/36p8hNihqND7mwtP6

(Umfrage des GEB zu überfüllten Schulbussen)

 

 

Ich wünsche beste Gesundheit und eine reibungslosen Schulbusverkehr

 

Jürgen Langenkämper

Vorsitzender Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt

Online-Sitzungen der Elterngremien weiterhin möglich

Weiterhin möglich sind Video- und Telefonkonferenzen statt physischer Treffen der Elterngremien dank der für das aktuellen Schuljahr aktualisierten Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung.

 

Vollständige Bezeichnung: 

Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021, den Versetzungsentscheidungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und -prüfung

(Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2020/2021)

Vom 2. September 2020

(in der ab 6. November 2020 geltenden Fassung)

 

Verrückte Bezeichnung einer Verordnung?

Nun ja, suchen würde man danach eher nicht, wenn man etwas zur Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit einer Video- oder Telefonkonferenz für  Klassenpflegschaften oder Elternbeiräten sucht.

 

Daher hier der Wortlaut des § 1 (7):

(7) Im Schuljahr 2020/2021 können die Schulkonferenz, die Klassenpflegschaft und die sonstigen Pflegschaften sowie die Eltern- und Schülervertretungen im Sinne der Elternbeiratsverordnung und der SMV-Verordnung sowie die Lehrerkonferenzen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder zusammentreten, beraten und beschließen, sofern dies durch eine den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben genügende und im Übrigen geeignete technische Einrichtung wie etwa Video- oder Telefonkonferenzen möglich ist. Abstimmungen im Wege der Umfrage in Textform sind zulässig. 

 

Sofern also eine geeignete technische Einrichtung (wie auch immer die aussieht, wird nicht erklärt) vorhanden ist, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben genügen, kann man die Sitzungen auch online abhalten. 

BigBlueButton, Zoom oder Jitsi sind hier probate Mittel, wenn die Einstellungen der Anwendungen korrekt vorgenommen wurden. 

 

Daher: weiterhin viel Spaß und Erfolg bei den Sitzungen - sowohl vor Ort als auch im Web oder am Telefon!

 

la., 09.11.2020

"Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben. Darauf einigten sich Bund und Länder bei den aktuellen Beratungen." (Quelle: N-tv.de)

Dennoch kommt es im November zu massiven Kontaktbeschränkungen. 

 

Der GEB Albstadt bietet daher die Grundschulung für Elternvertreter dieses Jahr entgegen der bisherigen Planung nicht als Veranstaltung vor Ort an, sondern im Rahmen eines Online-Seminars.

 

Wir können hierbei wie auch in den vergangenen Jahren auf das Wissen und die Methodik der Gemeinnützigen Elternstifung Baden-Württemberg zurückgreifen - nur eben dieses Jahr online. Es handelt sich dabei dennoch um eine Schulung speziell für die Albstädter Elternvertreter, nur für uns, im kleinen Kreis. Die Veranstaltung wird per Zoom-Meeting durchgeführt, zur gleichen Zeit wie die geplante Veranstaltung.

Alle bereits für die Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer werden in Kürze die Zugangsdaten für die Veranstaltung per eMail erhalten. 

Wenn es noch weitere Interessenten gibt, können diese sich gerne noch anmelden. 

 

Hinweis: 
Ich bitte um Verständnis, wenn wir uns in der Veranstaltung nicht um schulspezifische Themen oder die aktuellen Diskussionen bezügl. Maske, Lüften, Schulpflicht kümmern können. Die Schulung ist als allgemeine Grundschulung ausgelegt.

Gerne können wir bei Interesse abseits der Schulung im Rahmen eines "virtuellen Erfahrungsaustausches" miteinander solche Dinge besprechen.  

 

Ich freue mich auf eine interessante Schulung in neuer und situationsangepassten virtuellen Umgebung. 

 

Jürgen Langenkämper, Vorsitzender GEB Albstadt

28.10.2020 

Runde 1 ist geschafft - auf zur Runde 2!

Die Klassenpflegschaftssitzungen an den Schulen sind nun - 6 Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr - hoffentlich alle durchgeführt worden. In diesen Sitzungen werden die Klassenelternsprecher:innen und deren Stellvertreter:innen gewählt. Damit ist die Runde 1 geschafft.

 

Es folgt nun, innerhalb der nächsten 3 Wochen die Sitzung der Elternbeiratsmitglieder, also aller Klassenelternsprecher:innen und Stellvertreter:innen. In dieser Sitzung wird, sofern dies in einer Geschäftsordnung nicht anders geregelt ist, der oder die Vorsitzende und Stellvertreter:in des Elternbeirats gewählt. Runde 2 bei den Wahlen der Elternvertreter steht also an.

 

In manchen Schulen ist diese Elternbeiratssitzung bereits erledigt. Es ist nämlich möglich, die Sitzung des Elternbeirats auch schon vor dem Ende der 6 Wochen anzuberaumen - vorausgesetzt die Sitzungen der Klassenpflegschaften mit Wahlen sind bereits erfolgt. Es stehen also schon heute in Albstadt einige Vorsitzende der Elternbeiräte fest. Herzlichen Glückwunsch auch an dieser Stelle zur Wahl!

 

Am 23.11.2020 findet im Rathaus in Ebingen die 1. Sitzung des Gesamtelternbeirates statt. Hier treffen sich dann alle gewählten Elternbeiratsvorsitzende und Stellvertreter:innen der Schulen, um auf schulübergreifender Ebene Themen rund um die Bildung unserer Kinder zu diskutieren. Auch zu der Sitzung eingeladen sind Vertreter der Stadt Albstadt und des Staatlichen Schulamtes Albstadt, sowie die Schulleitungen der Albstädter Schulen.

Der offene Dialog und Austausch in alle Richtungen steht für den GEB im Vordergrund. Nur gemeinsam geht es vorwärts. Für #Albstadt, für die #Bildung, für die #Zukunft. #Jetzt.   

 

la, 23.10.2020 

Leckeres Naschzeug des Fördervereins Grundschulcampus Tailfingen - mit Zustellung in der Adventszeit

Wer liebt es nicht, sich die Weihnachtszeit mit selbstgebackenen Weihnachtskeksen zu versüßen?

 

Der Förderverein des Grundschulcampus Tailfingen geht nun neue Wege stellt diese in der Adventszeit sogar zu!


Wir finden: Das ist eine gute Möglichkeit, eine Förderverein zu unterstützen. 

 

 

Infos zur Bestellung sind zu finden über den folgenden Button: 

Download
Bestellinformationen
FV GS-Campus.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.2 MB

Neue Buszeiten + Verstärkerfahrt Bitz/Ebingen

Der Zollernalbkreis hat sich um die überfüllten Busse auf der Strecke Bitz => Ebingen gekümmert.

Somit kann der Schülerverkehr auf der Linie 7421 nun mit etwas mehr Abstand erfolgen.

Infos im nebenstehenden Dokument.

Download
Infos zur neuen Busverbindung
gültig ab 07. Dez 2020
Busverbindung 7421 Bitz-Ebingen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 112.8 KB

Nicht kleckern, sondern klotzen? Wichtig dabei: ABRUFEN!

Geldmittel für den Schulbereich stehen bereit. Etliche. Doch kommen sie auch an?

Gerade heute konnte man wieder einmal von einem "Geldregen" aus dem Kultusministerium hören unter dem wohlklingenden Namen Förderprogramm "Schule digital". 50 Millionen Euro schwer ist das Paket, welches vorrangig für die Breitbandanbindung der Schulen verwendet werden soll. Also für die sogenannte "letzte Meile" zwischen einem schon vorhandenen Anschluss in der Straße und dem Schulnetz. Also interessant für alle Schulen, die heute noch mit einer Schmalspurdatenleitung angebunden sind und somit auch keinen Distanzunterricht aus der Schule heraus anbieten können. Und solche, die auch keine medialen Inhalt durch ihre schmale Kupferleitung gedrückt bekommen. Gedacht ist das Geld jedoch tatsächlich NUR für diese letzte Meile, da für den allgemeinen Breitbandausbau in Baden-Württemberg 1 Milliarde Euro bereits in einem Förderprogramm des Innenministeriums vorhanden sind. Und für die Ausstattung der Schulen selbst (als WLAN, Server, etc.) ist der DigitalPakt Schule mit 650 Mio Euro in BaWue gedacht.  

 

Daher kommen nun, zur Schließung der Lücke dazwischen, noch einmal 50 Millionen Euro in die Verteilung an die Schulträger. Eine Bedingung ist daher, dass in der Straße bereits ein Breitbandanschluß existiert, der "einfach" angeschlossen werden kann. Wie die weiteren Zugangsvoraussetzungen zu dem Geld sind, wird in Kürze erarbeitet. 

 

Wir fassen einmal die zuletzt veröffentlichten Zahlen mit möglichen Fördermitteln zusammen:

  • DigitalPakt Schule (5 Mrd. Euro bundesweit, ca. 650 Mio Euro für BaWue) ==> schnelles Internet in der Schule, digitale Whiteboards, PCs in den Klassenräumen etc.
  • Sofortausstattungsprogramm zum Digitalpakt (500 Mio Euro bundesweit, ca. 130 Mio. Euro in BaWue) ==> mobile Endgeräte für die Ausleihe an Schüler*innen, Ausstattung der Schulen zur Erstellung von Online-Lehrangeboten, Ausstattung der Lehrer*innen ohne Möglichkeit des Präsenzunterrichts und ohne eigene Hardware
  • Förderprogramm "Schule Digital" (50 Mio. Euro in BaWue) ==> Breitbandanbindung der Schulen
  • Förderung von Schulsanierungen (je 100 Mio Euro in BaWue für 2020 und 2021)
  • Förderung von Schulbaumaßnahmen (je 100 Mio Euro in BaWue für 2020 und 2021)  

Zusätzlich wurden kürzlich vom Bund weitere Mittel in Aussicht gestellt (als bundesweite Förderprogramme):

  • 500 Mio Euro für die Ausstattung aller 800.000 Lehrer*innen mit Dienstlaptops 
  • 500 Mio Euro für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Admins an den Schulen

Sicherlich ist die Liste nicht abschließend, doch werden diese Förderprogramme und Palnungen aktuell hoch gehandelt

 

Eine ganze Menge Geld also, die da investiert wird, oder zumindest werden sollte.
Allerdings: Es wird auch langsam Zeit, denn es gibt kaum eine Schule, welche ausstattungstechnisch auf einem sehr guten Stand ist. Eine regelmäßige Investition zahlt sich aus - sowohl bei der Technik als auch bei den Gebäuden.

 

Eine attraktive Schule mit einer attraktiven zeitgemäßen Ausstattung kann unser Kinder heute mehr für die Materie begeistern als eine Schule mit Schiefertafel, Rechenschieber und Overhead-Projektor, oder nicht?

 

la. 23.09.2020

Beschleunigung des Antragsverfahrens im DigitalPakt Schule

Bisher konnten Anträge auf Gelder aus dem Digitalpakt durch die Schulträger nur mit einem Medienentwicklungsplan (MEP) gestellt werden. Diese zu erstellen, verlangte den Schulen und betreuenden Lehrern eine intensive und zeitaufwändige Bearbeitung ab, teilweise unterstützt durch die Kreis- oder Landesmedienzentren.

Erst wenn dieser MEP vorlag, konnte der Schulträger Zuschüsse aus dem Digitalpakt beantragen.

Allerdings kam nun die Coronapandemie in die Quere und der Fokus lag gewiß nicht in allen Schulen auf der Erstellung eines Medienentwicklungsplanes, so dass Schulen und Schulträger bei der Antragstellung dringend entlastet werden mussten.

 

Dieses Antragsverfahren wurde nun, auch dank des Einsatzes unserer Kultusministerin Susanne Eisenmann, erheblich vereinfacht. Anträge können künftig auch ohne fertig ausgearbeitete Medienentwicklungspläne gestellt werden, diese müssen allerdings zwingend bei der Abrechnung der Maßnahme nachgereicht werden. (siehe Link zum KM BW)

 

Somit ist eine schnellere Beantragung der Gelder und damit auch ein schnellerer Start der Umsetzung möglich. Angegsichts der Tatsache, dass in Albstadt noch etliche MEPs in der Erstellung stecken, ergibt sich für die Stadt Albstadt nun die Möglichkeit, schneller mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem DigitalPakt Schule zu beginnen. Zumindest für die Maßnahmen, für die absehbar ein MEP nachgereicht werden kann. 

 

Stand Mitte Juli 2020 wurden in BW bereits 127 Förderanträge mit einem Volumen von insgesamt 12,2 Mio. Euro bewilligt. 26 Förderanträge mit ca. 4 Mio. Euro Volumen liegen der L-Bank bereits vor und werden geprüft. Die L-Bank hat die Abwicklung der Förderanträge übernommen.  
Ca. 1800 Medienentwicklungspläne sind an den Schulen in Baden-Württemberg derzeit noch in Arbeit. 

 

Hat dieses geänderte Antragsverfahren eine Auswirkung auf die Digitalisierung in Albstadts Schulen? Auf Zeitabläufe und Endtermine? Wir werden dies spätestens bei unserem nächsten geplanten Gespräch mit dem Schulträger thematisieren.

 

la., 14.08.2020 

300.000 neue digitale Endgeräte

Nun, es klingt erst mal nicht schlecht, wenn man hört, dass das Land Baden-Württemberg etwa 300.000 digitale Endgeräte anschaffen möchte.

Endgeräte, die heute in vielen Familien fehlen - beispielsweise, um am Homeschooling vollumfänglich teilnehmen zu können. 

Ein Handy hat fast jeder, ein Tablet vielleicht auch noch - doch in etlichen Familien steht eben kein passender PC, Laptop oder zumindest ein Tablet mit angeschlossener Tastatur zur Verfügung. Und oft schon gar nicht ein eigenes Gerät für drei und mehr Kinder im Haushalt!
Wie soll man da effizientes Homeschooling betreiben?

 

Etwa 65 Millionen Euro zusätzlich für solche Endgeräte (incl. Zubehör, Inbetriebnahme und pädagogische Rahmenbedingungen) werden nun vom Bund an das Land Baden-Württemberg bereit gestellt - und sollen noch mal um den gleichen Betrag durch das Land aufgestockt werden. 

 

Laut Kultusministerium gilt bei der Verteilung:
"Die Mittel sollen den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden, und die Geräte sollen dann die Schülerinnen und Schüler zur Ausleihe erhalten, die aufgrund ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können." Und das Ganze wohl schnell und unbürokratisch. 

 

300.000 Endgeräte - das sind rechnerisch Endgeräte für etwa 20 % aller Schüler. Endgeräte, die über den DigitalPakt selbst zwar auch schon zu beschaffen wären, bei denen es allerdings auch Wertobergrenzen gab. 

 

Es bleibt zu hoffen, dass unser Schulträger diese Möglichkeit zeitnah ergreift und in Absprache mit den Schulen ein passendes Kontingent an Endgeräten bereit stellt. In Ergänzung zu Beschaffungen aus dem DigitalPakt. Und mit dem notwendigen Blick in die Zukunft - denn irgendwann mal müssen solche Geräte auch ausgetauscht werden, wobei wiederum Kosten entstehen werden. 

Dennoch: Durch Corona sollte an den Schulen bekannt sein, wie viele Schülerinnen und Schüler nicht auf dem technischen Wege erreicht werden konnten und wo der Bedarf am größten ist. Dort muss angesetzt werden. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg

 

la, 20.05.2020

Nachhilfe oder Selbsthilfe? Es gibt viele Möglichkeiten ...

Die Klassenarbeiten des ersten Halbjahres sind geschrieben, die Tests haben die Schülerinnen und Schüler auch alle hinter sich, Weihnachten ist vorbei … das bedeutet: Das Halbjahreszeugnis naht!

Schade ist es dann, wenn man dann auf einer Zwischennote steht und Angst hat, am Schuljahresende dann doch die schlechtere Note zu erwischen.

 

Ziele für das zweite Halbjahr? Klar: Noch mal eine Schippe drauflegen, die Arschbacken zusammenkneifen und Gas geben. Lernen, Büffeln, Pauken, um doch noch einen Ticken besser zu werden ...
Doch geht das einfach so? Alleine? Ja, es geht – aber eben nicht bei allen. Für die, die etwas Unterstützung brauchen, bietet sich eine Nachhilfe an. Oft von älteren Schülern gegen ein kleines Entgelt oder aber auch durch professionelle Unterstützung in Form eines kommerziellen Nachhilfeangebots. Ein kleiner Eindruck meinerseits: Von Jugendlichen lernen Schüler oft schneller, auch wenn diese sicher didaktisch und pädagogisch nicht so versiert sind wie Profis.

 

Eine gute Alternative ist das Angebot der öffentlichen Büchereien in Albstadt. Lernhilfen für alle Schularten, Fachrichtungen und Klassenstufen ermöglichen beispielsweise in der Stadtbücherei in Ebingen - zusammen mit einer kleinen „Büffelecke“ – die Selbsthilfe in Sachen Stoffvertiefung. Die ruhige Atmosphäre ermöglicht dabei wunderbar das Lernen auf die nächsten Klassenarbeiten und Tests. Und ein preisgünstiger Kaffee-/Kakao-Automat und Zeitungen / Zeitschriften für die Phasen zwischen den Lerneinheiten sind auch im Angebot.

 

Vielleicht klappt es ja mit dem Büchereiangebot unserer Stadt Albstadt, die Halbjahresnote bis zum Ende des Schuljahrs zu verbessern? Wir wünschen dabei viel Erfolg!

 

Ach ja, die Stadtbücherei hat auch Außenstellen in Tailfingen und Onstmettingen!

 

la, 25.01.2020 

Lehrer am Gymnasium - ein nicht ganz so lockerer Job?!

"Wenn ich groß bin, dann werde ich Lehrer! Weil dann hat man soooo viele Ferien!"

oder

"Lehrer haben morgens Recht und mittags frei!"

 

So oder so ähnlich haben es sich einige von uns damals vorgestellt, als wir noch selbst die Schulbank drückten.

Doch ist das wirklich so? Hat ein Lehrer wirklich so viele Ferien wie ein Schüler? Ist der Job, der aus Berufung ausgewählt werden sollte, wirklich so locker?

 

Nun, ganz so easy ist es nicht. Auch wenn Lehrer während der Ferien weiterhin ihr volles Gehalt bekommen, so sind doch nicht die ganzen Ferien auch als Urlaub zu werten. Immerhin: Der Urlaub wird üblicherweise in den Ferienzeiten genommen. Ansonsten gelten die Ferien allerdings lediglich als "unterrichtsfreie Zeit".

Was passiert in der unterrichtsfreien Zeit? Nun, oftmals werden direkt vor den Ferien - also am Ende einer Unterrichtseinheit - Klassenarbeiten geschrieben. Die müssen natürlich alle kontrolliert werden. Je nach Fach kann das schon mal eine Stunde pro Schüler an Aufwand bedeuten. Und bei 25 Schülern und mehr - und oft mehr als einem Fach und mehr als einer Klasse - da kommt ganz schön was zusammen. 

Auch muss die nächste Unterrichtseinheit vorbereitet werden. Gute Lehrkräfte zaubern nicht einfach den Stoff vom letzten Jahr aus dem Hut, sondern stimmen den Stoff und die Art der Vermittlung auf die Klasse ab. Oder auf neue Lehrpläne, oder auf neue pädagogische Konzepte oder oder oder.

So kommt es, dass ein Schüler in den Ferien oft noch mal ordentlich büffeln muss - die Lehrkräfte sind allerdings auch nicht von der Arbeit verschont. 

Hinzu kommen auch in den Ferien - von Schülern oft unbeachtet - oft sogenannte "außerunterrichtliche Dienstpflichten" hinzu. Konferenzen, Fortbildungen und so weiter werden auch von den Schulleitungen so festgesetzt, dass die Anzahl von 30 Urlaubstagen für Lehrer eingehalten werden. Ansonsten heißt es - zumindest für viele Lehrkräfte - der Berufung auch in den Ferien nachzugehen. 

 

Der Deutsche Philologenverband hat u.a. in Zusammenarbeit mit der DAK Gesundheit die sogenannte LaiW-Studie veröffentlicht, in der die Arbeitsbelastung, Zufriedenheit und Gesundheit von Lehrkräften an Gymnasien beleuchtet. Einige interessante Aspekte sind darin enthalten, die so gar nicht der eingangs erwähnten Erwartung vom Lehrerberuf entsprechen: 

  - 66 % belastet der Beruf hoch oder sehr hoch

  - 95% belastet der große Leistungsunterschied zwischen Schülern

  - 41 % belastet die fehlende materielle Ausstattung

  - 36 % sind wegen der langen Arbeitszeit unzufrieden (45,2 Stunden im Schnitt bei Vollzeit)

  - 46 % arbeiten mehr als 45 Stunden / Woche

  - 32 % sind unzufrieden aufgrund der Zunahme der Aufgaben

  - 74 % fehlt die Erholung am Wochenende

Und dennoch sind 85 % der Lehrkräfte an Gymnasien sehr zufrieden, zufrieden oder eher zufrieden mit ihrem Beruf. Und dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum man als Lehrer zumeist weit mehr Jahre in der Schule verbringt, als der durchschnittliche Schüler. :-)

  

Vielen Dank daher einmal auf diesem Wege an alle Lehrerinnen und Lehrer für ihre Arbeit mit und an unseren Kindern!
Egal an welcher Schule, egal ob Voll- oder Teilzeit. Einfach: Ein herzliches Dankeschön!

 

la, 09.03.2020

Gratis Bildung für alle - doch wer zahlt das eigentlich?

„Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich.“
So ist es in der Landesverfassung des Landes Baden-Württemberg, Artikel 14, Absatz 2, Satz 1 festgelegt.

Doch ganz sicher ist auch: Schulen kosten Geld! Der Schulbetrieb, die Unterhaltung der Gebäude, die Organisation, die Lehrer, weiteres Verwaltungspersonal, die Reinigungskraft und auch die Schulkreide – das alles kostet Geld. Viel Geld.

 

Deutschland lässt sich die Bildung unserer Kinder ganz schön was kosten. 2018 wurden fast 70 Milliarden Euro in die Schulen und den Schulbetrieb investiert, Im Jahr 2016 beispielsweise wurde je Schüler in Baden-Württemberg sage und schreiben 7.100 Euro pro Schüler im Schnitt durch den Staat ausgegeben. Das sind hochgerechnet fast 28 Mio. Euro für ca. 3.900 Schüler in Albstadt.
Baden-Württemberg liegt damit kostenmäßig im mittleren Bereich. Schüler in anderen Ländern wie Bayern (8.100 Euro), Thüringen (8.400 Euro) und Berlin (9.200 Euro) kosten da wesentlich mehr.

 

Wer trägt diese Kosten – wenn doch der Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich ist?

 

Bildung ist in Deutschland Ländersache, die einzelnen Bundesländer sind also die Hauptträger der Kosten. Über den sogenannten Finanzmittelausgleich erhalten dabei die Schulträger – bei uns also die Stadt Albstadt – Zuwendungen pro Schüler, unterschiedlich hoch je nach Schulart. Diese belaufen sich auf ca. 940 Euro (Gymnasien) über 1.312 Euro (Haupt- und Werkrealschulen) bis hin zu 2.576 Euro (Förderschulen). Von diesem Geld bezahlt der Schulträger die sogenannten sächlichen Kosten wie das Schulgebäude, die Lehr- und Lernmittel, die Schülerbeförderung (z.B. zum Schwimmunterricht) und das nichtpädagogische Personal, also z.B. die Hausmeister.
Ein undichtes Dach, die Tische und Stühle, die Internetanbindung und die Schulbücher – das alles sind Dinge, die der Schulträger mit den Mitteln des Landes bezahlt. Reichen diese Mittel nicht aus, so muss entweder gespart werden oder über den Haushalt der Stadt weitere Mittel bereit gestellt werden.

 

Das pädagogische Personal, also die Lehrer, werden vom Land Baden-Württemberg bezahlt. Diese Kosten sind also nicht Sache des Schulträgers, genauso wie die Unterhaltung Berufsschulen oder Schulen für Kinder, die nicht gut hören können. Der Schulbetrieb dort wird von den Landkreisen bezahlt, die Lehrkräfte wiederum vom Land.

Ziemlich kompliziert? Ja, das ist richtig – Finanzausgleiche über Land, Landkreise und Schulträger machen die Rechnung nicht einfacher. Wichtig ist dabei nur für uns Eltern:

„Unterricht und Lernmittel an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich“ (Landesverfassung Baden-Württemberg, Artikel 14, Absatz 2, Satz 1)

 

Danke, Baden-Württemberg!

 

Doch mal ganz ehrlich:
Auch wenn das so geregelt ist, bleibt an den Eltern doch noch genug an Ausgaben hängen? Oder bekommen unsere Kinder etwa die Schulhefte, Schulranzen, Schulsportkleidung, Busticket, Ausflüge, Mensa-Geld und Nachhilfe vom Land bezahlt?

Nein, das tragen weiterhin wir Eltern. Und so tragen auch wir ein bisschen dazu bei, dass es auch in Zukunft heißt:

 

#Albstadt #Bildung #Zukunft #Jetzt

 

la, 01.02.2020

Radschulwegpläne 2020

Aktuell läuft eine Abfrage des Schulträgers zum Thema "Radschulwegpläne", bei der Ihre Unterstützung als Eltern von Schulkindern unter Umständen gefragt wird. Was für Grundschulen in Albstadt schon vorhanden ist - nämlich Gehwegpläne zu den einzelnen Grundschulen - soll nun auch für die weiterführenden Schulen der Stadt entwickelt werden.

 

"Die Sicherheit von Schulwegen ist ein zentrales Anliegen der baden-württembergischen Landesregierung.", so Minister Hermann.

Abgefragt werden bei den Schulen hierzu aktuell Informationen wie

 - Wie viele Schüler kommen mit dem Fahrrad zur Schule?

 - Woher kommen diese Schüler?

 - Welche Gefahrenstellen sind auf dem Weg bekannt?

 

Die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten, welche durch die Schulen in einen Digitalen Schulwegplaner des Landes eingetragen werden, können für die Stadt in Schulwegpläne münden, welche dann durch alle interessierten Schülerinnen und Schüler, aber auch durch Eltern, abgerufen werden können. 

Desweiteren können die gemeldeten Gefahrenstellen ebenso in die Verkehrplanung und in Baumaßnahmen der Stadt Albstadt einfließen. Denn nur, wenn Gefahrenstellen bekannt sind, kann daran auch etwas geändert werden - wenn es denn möglich ist. 

 

Sollte daher in nächster Zeit Ihre Schulleitung auf Sie als Eltern zukommen mit der Bitte, Informationen hierfür bereit zu stellen, unterstützen Sie bitte nach bester Möglichkeit.

Sollten Elternbeiräte Tipps zur Erhebung solcher Daten z.B. im Rahmen einer Online-Umfrage benötigen, melden Sie sich gerne bei mir, Jürgen Langenkämper per email.

Eine solche Online-Umfrage habe ich mit einfachen Mitteln für das Gymnasium Ebingen bereits umgesetzt. Sie befindet sich aktuell in der Erhebungsphase. 

 

Helfen Sie mit, die Schulwege unserer Kinder etwas sicherer zu gestalten. 

 

Jügen Langenkämper

Vorsitzender Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt

27.04.2020

 

Weitere Infos zum Thema finden Sie unter folgenden Links:

 

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schulwegplaner-mehr-sicherheit-auf-dem-schulweg/

 

 

 

https://www.fahrradland-bw.de/radverkehr-in-bw/radstrategie/

Information zum Masernschutzgesetz ab 01. März 2020

Am 01. März 2020 tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft.

 

Was bedeutet das für unsere Kinder an den Schulen?

 

Neue Schüler, die ab dem 01. März 2020 in eine Schule eintreten, müssen vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorlegen, dass sie entweder ausreichend gegen Masern geimpft sind oder aber immun gegen Masern sind (nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz)

.Möglich sind hier beispielsweise die Vorlage des Impfausweis (Impfpass), eine ärztliche Bescheinigung des Impfschutzes oder die  Bestätigung von z. B. einer anderen staatlichen Schule, dass die o.g. Nachweise bereits erbracht wurden. Alternativ ist - falls kein Impfschutz besteht, auch der ärztliche Nachweis über die Immunität gegen Masern oder eine bestehende Kontraindikation (medizinische Gründe gegen die Impfung) möglich.

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, muss das zuständige Gesundheitsamt durch die Schulleitung darüber informiert werden. 

 

Das gleiche Verfahren gilt auch für bereits eingeschulte Schülerinnen und Schüler, die am 01. März 2020 bereits eine Schule besuchen - allerdings muss hier der Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 vorgelegt werden (nach § 20 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz)

 

Bei Zuwiderhandlung kann das Gesundheitsamt eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängen.

Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze von der Schule und unter folgendem Link des Bundesgesundheitsministeriums.

Bitte denken Sie daran, dass durch einen vollständigen Impfschutz auch die Personen in der Umgebung geschützt werden können, die nicht geimpft werden können (z.B. Säuglinge und immungeschwächte Personen).

 

Unterstützen Sie die Schulen bitte durch Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Danke!

 

Jürgen Langenkämper
Vorsitzender Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt

28.02.2020 

Erinnern Sie sich an Ihre erste Liebe?

Zugegeben, das ist schon etwas länger her. 

In unserer Kindheit, der Jugend - vor langer langer Zeit also (zumindest bei den meisten von uns) haben wir uns das erste Mal verliebt. Herzklopfen, Bauchgefühle, Schmetterling, Sehnsucht nach Nähe, neugierige Eltern, Geheimnistuerei, heimliche Liebeleien, peinliche Eltern, komische Fragen, ...

 

Wir waren Kinder damals. Heute sind wir Eltern und sehen manche Dinge in Sachen Beziehung anders als damals. Sind die Erinnerungen an damals verblasst? Ist unser Erfahrung im Umgang mit Liebe und Partnerschaft gewachsen im Laufe der Zeit? Oder hat sich doch heute einiges geändert im Vergleich zu früher?

Eine Broschüre des AGJ-Fachverband widmet sich dem Thema "Erste Liebe" und geht auf Fragen ein wie:

  • Mein Kind ist verliebt - was ist nun wichtig?
  • Meiner Tochter geht es in ihrer Beziehung nicht gut. Wie kann ich ihr helfen?
  • Mein Sohn möchte, dass seine Freundin bei uns übernachtet. Ist das nicht zu früh?

Dies sind nur einige Themen, die in der Broschüre behandelt werden. Zudem gibt es viele praktische Tipps für Eltern zu Herz-Schmerz, Sexualität, Verhaltensweisen und auch rechtliche Informationen.  

Die Broschüre kann kostenlos unter dem folgenden Link heruntergeladen werden oder zu 0,50 Euro / Stück ab einer Bestellmenge von 20 Broschüren beim Verlag bezogen werden.

 

Link: Download der kostenlosen Broschüre "Erste Liebe"

Link: Zur Verlagsseite ElternWissen

 

la., 11.11.2020

Aktueller Hinweis: Termin steht fest - 12. November 2020

Unsere Schulung im Schuljahr 2020/21 findet statt am 12. November 2020 ab 19 Uhr im Gymnasium Ebingen.

Die Einladung finden Sie gleich hier nebenan.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Download
Einladung Grundschulung für Elternvertre
Adobe Acrobat Dokument 134.7 KB