Der Gesamtelternbeirat setzt sich zusammen aus den Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen des Schulträgers, in unserem Fall der Stadt Albstadt.
Der Vorsitzende des Gesamtelternbeirates wird durch seine Stellvertreter/innen unterstützt, wichtige Mitstreiter um die vielfältigen Aufgaben des Gremiums bewältigen zu können.
In unserer Wahl- und Geschäftsordnung sind unter § 2 die Mitglieder des Gesamtelternbeirat wie folgt geregelt:
§ 2 Mitglieder
(1) Die Zusammensetzung des Gesamtelternbeirats bestimmt sich nach § 58 Abs. 1 Satz 1 SchG und § 31 EltBeirVO. Die Vorsitzenden und deren stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller
Schulen des Schulträgers Stadt Albstadt bilden den Gesamtelternbeirat. Je Schule sind maximal 2 Personen im Gesamtelternbeirat als Mitglieder zulässig.
(2) Daneben können Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Elternbeiräte der staatlich anerkannten Ersatzschulen im Gebiet des Schulträgers Mitglieder werden, wenn sie in einem Wahlverfahren gewählt wurden, das den Vorgaben der §§ 14 bis 20, 22, 23, 26 und 29 entspricht, und eine allgemeinbildende Ersatzschule oder eine Ersatzschule vertreten, die einer beruflichen Schulart nach § 37 Satz 1 entspricht.
Jürgen Langenkämper
Vorsitzender Gesamtelternbeirat
Vorsitzender im Elternbeirat
Gymnasium Ebingen
Kein Gremium funktioniert ohne die Mithilfe aller Beteiligten. Daher ist auch der GEB-Vorsitzende darauf angewiesen, nicht nur von seinen Stellvertretern unterstützt zu werden, sondern auch von allen anderen Mitgliedern des Gesamtelternbeirates.
Wer Lust und Interesse hat, an einzelnen Themen mitzuarbeiten und die Bildung unserer Kinder voranzutreiben und zu begleiten, meldet sich gerne per email oder spricht uns direkt an.
Büsra Altindag
Stv. Vorsitzende GEB
Vorsitzende im Elternbeirat
GS Lutherschule Tailfingen
Jens Röhner
Stv. Vorsitzender GEB
Vorsitzender im Elternbeirat
Lammerberg-Realschule Tailfingen
In der 1. Sitzung des Gesamtelternbeirates 2020/21 am 23.11.2020 wurde die Wahl- und Geschäftsordnung um die Punkte virtuelle Sitzungen, Wahlen und Abstimmungen ergänzt und erlangte sofort Gültigkeit.
Das Originaldokument kann bei Bedarf beim jeweils Vorsitzenden des GEB Albstadt eingesehen werden.