Im vergangenen Schuljahr haben wir sowohl auf der Seite der Mitglieder des Gesamtelternbeirates als auch bei den Schulleitungen Informationen verteilt, wie mit dem Datenschutz durch Elternvertreter richtig umzugehen ist.
Die Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogene Daten ist sensibel und daher wohl überlegt zu behandeln. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an den GEB-ALBSTADT@t-online.de. Rechtsberatung wird es keine geben, aber sicher Gespräche zu dem interessanten Thema.
In dieser Rubrik finden Sie daher also sowohl zum Thema interessante Links als auch Unterlagen zum Herunterladen.
Unser Kultusministerium widmet eine ganze Webseite dem Thema Datenschutz an Schulen.
Auszugsweise sei hier verwiesen auf die folgenden Dokumente:
Einwilligung zur Weitergabe von Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten an Klassenelternvertreter
Diese ermöglicht es der Schule, über Name und Anschrift hinausgehende Informationen an den Klassenelternvertreter zu übermitteln (z.B. Telefon oder email-Adresse)
Ohne Einwilligung ist nur die Übermittlung von Name und Anschrift (für Einladungen zu Sitzungen etc.) zulässig.
Diese ermöglicht es der Schule, über Name und Anschrift hinausgehende Informationen an den Elternbeirat der Schule zu übermitteln (z.B. Telefon oder email-Adresse)
Ohne Einwilligung ist nur die Übermittlung von Name und Anschrift (für Einladungen zu Sitzungen etc.) zulässig.
Diese ermöglicht es der Schule, über Name und Anschrift hinausgehende Informationen an den Landeselternbeirat zu übermitteln (z.B. Telefon oder email-Adresse)
Ohne Einwilligung ist nur die Übermittlung von Name und Anschrift (für Einladungen zu Sitzungen etc.) zulässig.
Hinweise zum Datenschutz für Elternvertreter
Allgemeine Hinweise und Verhaltensanleitungen im Umgang mit Daten als Elternvertreter
- zusätzliches Formular des GEB Albstadt -