Etwa 92.600 Schülerinnen und Schüler haben 2020 eine Grundschulempfehlung erhalten.
42,5 % entschieden sich für das Gymnasium, 34,6 % für die Realschule und 6,3 % für eine Haupt- oder Werkrealschulen. 13,6 % wählten eine Gemeinschaftsschule als den Ort aus, der ihnen in den nächsten Jahre Lerninhalte vermitteln solle.
Auch dieses Jahr steht wieder für viele Kinder der Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule an. Die letzten Tage der Kinder auf der Grundschule sind schon greifbar nahe und nach dem Erhalt der Grundschulempfehlungen stellen sich oftmals die Fragen:
Solche Fragen wurden in der Vergangenheit oft in Schnuppernachmittagen oder Tagen der Offenen Tür in den einzelnen Schulen behandelt. Eltern und Kinder der 4. Klasse konnten die neue Lernumgebung besuchen, Informationen zur Schule und dem Schulalltag sammeln und ein wenig die Luft der weiterführenden Schule aufsaugen.
Doch sowohl im Jahr 2021 als auch im aktuellen Jahr 2022 ist alles etwas anders:
Die Schnuppernachmittage und Tage der Offenen Tür werden erneut aufgrund der Corona-Pandemie an den Schulen nicht stattfinden. Die Gebäude kann man sich oft nur von außen ansehen und Informationen sucht man sich unter Umständen aus verschiedensten Quellen zusammen.
Der Gesamtelternbeirat Albstadt hat daher Informationen zu den einzelnen Schulformen, den Schulen in Albstadt und weiterführendes Material zusammengestellt, um den Grundschülerinnen und -schülern und ihren Eltern einen kleinen Ersatz für die fehlenden Schnuppernachmittage und Veranstaltungen zu bieten.
Auch wenn für den Übergang im Jahr 2023 wieder Veranstaltungen an den Schulen angeboten werden, bleiben die Infos hier auf der Seite online - denn wer sich online informieren möchte, kann das hier gerne tun.
Wir wünschen allen Schulwechslern eine richtige Entscheidung bei der Schulwahl und einen guten Start ins Schuljahr 2023/24 in den weiterführenden Schulen!
Jürgen Langenkämper
Vorsitzender Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
Wie kommt die Grundschulempfehlung zustande?
Die Grundschulempfehlung ergibt sich auf auf Basis einer pädagogischen Gesamtwürdigung, welche die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, das Lern- und Arbeitsverhalten und die Lernpotenziale berücksichtigt.
Sie spricht eine Empfehlung aus, welche Schulform Ihrem Kind am ehesten liegen wird.
Nicht immer ist hier allein die Note des Zeugnisses der 3. Klasse oder auch der Halbjahresinformation der 4. Klasse entscheidend.
Grundschullehrkräfte können aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Kind in der Schule zumeist sehr gut einschätzen, welche Schulart für Ihr Kind sinnvoll und angemessen ist. "Nicht überfordern, aber auch nicht unterfordern" ist hier die Devise. Die Klassenkonferenz, also alle an der Bildung Ihres Kindes beteiligten Lehrkräfte, berät die Grundschulempfehlung gemeinsam für Ihr Kind.
Ab welcher Note auf welche Schulform?
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass in den Fächern Deutsch und Mathe mindestens eine 2-3 für das Gymnasium erreicht werden sollte. Ein Kind wird in der Regel mit mindestens einer 3 in einer Realschule die richtigen Anforderungen vorfinden.
Auf welche Schulform kann mein Kind nun gehen?
Wird eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen, so enthält diese Empfehlung ebenfalls die Möglichkeit, auf die Realschule oder die Werkreal- oder Hauptschule zu gehen. Genau schießt die Empfehlung der Realschule auch die Haupt- und Werkrealschule mit ein.
Und wenn mir die Empfehlung nicht zusagt?
Es kommt vor, dass die Grundschulempfehlung trotz Beratung der Klassenkonferenz nicht die Empfehlung aufweist, die die Eltern erwartet hätten.
Hier ist es möglich, sich innerhalb von 4 Schultagen nach Erhalt der Grundschulempfehlung bei der Grundschule zu melden und mitzuteilen, dass man aufgrund dieser Abweichung am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen möchte.
Und wenn die Schulform später dann doch nicht passt?
Die Leistung eines Kindes, die das Kind in der 4. Klasse abliefert, ist damit jedoch nicht für die gesamte schulische Laufbahn festgeschrieben. Oftmals ändert sich die Leistung aufgrund der individuellen persönlichen Entwicklung des Kindes mitunter mehrmals in den Schuljahren. Ein Wechsel der Schulform ist daher auch später noch möglich, je nachdem, wie ein Kind mit den Anforderungen klar kommt.
Nein, die Entscheidung für eine Schulform Ende der 4. Klasse ist eine Entscheidung für immer.
Je nachdem, für welche Schulform man sich entscheidet, dauert die Schulzeit unterschiedlich lange. Und in dieser Zeit kann viel passieren!
Auch ein Wechsel zwischen den Schularten ist immer wieder möglich. Und nach dem Abschluss gibt es vielzählige Möglichkeiten, wie man die Schulkarriere weiter begehen kann.
Ablauf des Verfahrens am Beispiel des Jahres 2022.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg:
Beratungsgespräche mit den Eltern über die beabsichtigte Schullaufbahn der Kinder sollen bis 27.Januar 2023 geführt werden.
Nachdem Ihr Kind dann mit den Halbjahresinformationen bis zum 08. Februar 2023 die Grundschulempfehlung zusammen mit den Halbjahresinformationen erhalten hat, muss man diese seit 2017 in der Schule der Wahl vorlegen.
Entspricht die Schulform der Empfehlung oder ist diese in der Empfehlung eingeschlossen, dann kann die Anmeldung sofort vorgenommen werden. Der Anmeldezeitraum dieses Jahr auf den 08. März und 09. März 2023 festgelegt. Etwas mehr als 1 Monat nach dem Beginn des 2. Halbjahres ist man also an der weiterführenden Schule angemeldet.
Entspricht die Empfehlung nicht der gewünschten Schulform, muss innerhalb von 4 Schultagen nach Erhalt der Grundschulempfehlung die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren bei der Grundschule angemeldet werden.
Dieses besondere Beratungsverfahren ist dann bis 29. März 2023 inklusive der eventuell notwendigen Testuntersuchungen durchzuführen.
Die Anmeldung an der weiterführenden Schule hat in dem Fall aufgrund des längeren Verfahrens bis zum 01. April 2022 zu erfolgen.
Fällt Ihre Wahl auf eine Gemeinschaftsschule, so stehen die diese in Stetten a.k.M., Balingen, Geislingen oder Trochtelfingen in der weiteren Umgebung zur Auswahl.
Albstadt selbst bietet alle anderen Schulformen an, die nach der 4. Klasse besucht werden können:
2 Werkrealschulen
Hohenbergschule Ebingen
Schillerschule Onstmettingen (Grund- und Werkrealschule)
2 Realschulen
Schlossbergrealschule Ebingen
Lammerbergrealschule Tailfingen
2 Gymnasien
Gymnasium Ebingen
Progymnasium Tailfingen
1 Förderschule
Wilhelm-Hauff-Schule Tailfingen
Webseite der Stadt Albstadt
Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
Informationen des Kultusministeriums BW
Broschüre "Grundschule
Von der Grundschule in die weiterführende Schule"
Welche Schule für
mein Kind?
Eine Informationsseite für Eltern mit Terminen und Abläufen
Bildungswege in Baden-Württemberg
Abschlüsse und Anschlüsse (2020/21)
Die einzelnen Schulformen im Überblick:
Weitere Schulformen in Baden-Württemberg finden Sie unter dem folgenden Link.