diverse Informationen zur Elternarbeit

Das Standardwerk für Elternvertreter

Quelle: https://spv-s.de/shop/eltern-jahrbuch/1106-448.html
Quelle: https://spv-s.de/shop/eltern-jahrbuch/1106-448.html

Ein Buch, welches man als neu gewählter oder wiedergewählter Elternvertreter unbedingt kennen lernen sollte!

Alle relevanten Gesetze des Schulrechts von Baden-Württemberg für öffentliche Schulen in der aktuellen Version, verpackt in einem Buch.

Übersichtlich nach Schlagwörtern sortiert, umfassende Informationen und Interpretationen und Hintergrundinformationen. Mustervorlagen und Handlungsempfehlungen - DAS Nachschlagewerk schlechthin für alle Elternvertreter.

 

Herausgeber ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Baden-Württemberg in Stuttgart. 

Wir vom GEB empfehlen die Anschaffung dieser Lektüre über die Schule für mindestens die Elternbeiratsvorsitzenden und -stellvertreter. Das Ausleihen bei Bedarf an Klassenelternvertreter ist dann sicher bei Bedarf möglich.

Eine jährliche Anschaffung der aktualisierten Ausgabe ist nach unserer Einschätzung eher nicht notwendig, da sich ein Großteil der Inhalte nicht ständig ändert - wird jedoch vom Verlag empfohlen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

 

Es gibt die aktuelle Ausgabe auch als PLUS-Version mit PDF-Datei für alle, die gerne ein Datei-Nachschlagewerk ihr eigen nennen. 

Die Investition von 13,00 Euro für dieses gedruckte Werk lohnt sich - für aktive Elternvertreter und für deren Schulleitungen gleichermaßen.
Für 16,00 Euro gibt's das Eltern-Jahrbuch plus (gedruckte Version inkl. Zusendung der PDF) unter der ISBN 978-3-944970-26-4.

 

Der Bezug ist möglich direkt beim spv-Verlag, im örtlichen Buchfachhandel oder im Online-Buchhandel.

 

la 12.10.2020

Schulkonferenz? Ist das wichtig? Um was geht es da?

Als gewählter Elternbeiratsvorsitzender wird man eingeladen zur "Schulkonferenz". Und was soll das sein? Muss man da wirklich hin?

Ja, das sollte man tatsächlich - denn in der Schulkonferenz werden wichtige Dinge besprochen, die den Schulbetrieb betreffen. Paritätisch besetzt aus Schulleitung bzw. Lehrkräften, Eltern und Schülern werden hier tatsächlich Beschlüsse gefasst, wichtige Fragen z.B. zur Schulform diskutiert und auch das Thema Geldmittelverwendung z.B. für Lernmittel ist hier ein Thema. Insgesamt ist es eine Konferenz, in der Eltern, die wirklich an einer Schule MITwirken wollen, tatsächlich gestalterisch tätig werden können. 

Die Mitglieder der Schulkonferenz auf Elternseite werden übrigens üblicherweise in der ersten Elternbeiratssitzung des Schuljahres festgelegt. Für jedes Mitglied wird zudem ein Ersatzmitglied bestimmt, um die paritätische Besetzung in der Konferenz auch sicherstellen zu können. Könnte bei Abstimmungen ja mal wichtig sein. Daher: Wenn ein Schulkonferenzmitglied verhindert sein sollte, dann bitte auf jeden Fall das entsprechende Ersatzmitglied mit der Teilnahme beauftragen! 

 

Die Grundlage für die Schulkonferenz bildet §47 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg und die Schulkonferenzordnung BW

 

Das ist zu viel zu lesen? Dann hat der GEB Albstadt einen Tipp für Sie: 

Zum Thema Schulkonferenz gibt es ein neues kostenloses Online-Seminar der Elternstiftung, die sich Teilnehmer an der Schulkonferenz einmal anschauen sollten. Folgende Themen werden behandelt:

  • Gesetzlicher Rahmen der Schulkonferenz
  • Mitglieder und deren Wahl
  • Leitung und Stellvertretung
  • Zuständigkeiten und Themen der Schulkonferenz
  • Konkrete Fragen der Teilnehmenden

Der nächste Termin ist hier am 08.02.2021 ab 17 Uhr.

Hier geht es zur Beschreibung und Anmeldung an dem virtuellen 2-stündigen Seminars.  

 

la., 27.11.2020

Auch im Schuljahr 2020/21 wieder: Elternabende stehen an!

Die Einladungen sind schon raus oder kommen demnächst an. Die Elternabende, offiziell Klassenpflegschaftssitzungen genannt, müssen innerhalb der ersten 6 Wochen nach dem Beginn des neuen Schuljahres beginnen. D.h. bis zum 23. Oktober sollen diese Sitzungen stattgefunden haben.

 

Was bedeutet Klassenpflegschaft?

Die Klassenpflegschaft soll das Zusammenwirken der Erziehungsberechtigten (meist Eltern) und der Lehrer einer Klasse fördern - im gemeinsamen Erziehungsauftrag der Kinder.
Daher sollen sich Eltern und Lehrer gegenseitig in diesen Dingen beraten und Anregungen und Erfahrungen austauschen. (siehe Schulgesetz BW § 56).

Wichtige Themen der Klassenpflegschaft sind:

  • Entwicklungsstand der Klasse (nicht einzelner Kinder!)
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Veranstaltungen für die Klasse
  • methodische Probleme und Unterrichtsschwerpunkte
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats
  • und weitere mehr 

Wer gehört dazu?

Ganz klar: die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) und alle Lehrer der Klasse. Man kann - bei geeigneten Themen - auch den Klassensprecher und dessen Stellvertreter einladen, doch nur zu Themen, die auch wirklich geeignet sind. 

 

Wie oft sitzt man da zusammen?

Mindestens einmal im Schulhalbjahr tritt die Klassenpflegschaft zusammen. Zusätzlich muss eine Sitzung stattfinden, wenn mind. ein Viertel der Eltern, oder auch der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende eine solche zusätzliche Sitzung wünschen. Man sieht sich also im Normalfalls zweimal im Schuljahr.

 

Wer lädt zur Klassenpflegschaft ein?

Der gewählte Klassenelternvertreter ist der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und lädt zu diesen Sitzungen ein. Stellvertreter des Vorsitzenden ist der Klassenlehrer. Die Einladung muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Teilnehmer gehen
Gibt es - zum Beispiel in der ersten Klasse der Grundschule oder der weiterführenden Schulen - noch keinen Klassenelternvertreter, so lädt der Elternbeiratsvorsitzende ein - welcher diese Arbeit aber für die eingeschulten Klassen an die Schulleitung abtritt. Zur Klassenpflegschaft einzuladen ist übrigens immer auch die Schulleitung und der/die Vorsitzende des Elternbeirats der Schule. Bei thematischem Bedarf kann auch die Anwesenheit einer oder mehrerer Fachlehrkräfte der Klasse eingefordert werden.  

 

Wie wird man Klassenelternvertreter?

Man kann sich zur Wahl aufstellen und dann auch gewählt werden. In der ersten Sitzung des Schuljahres wird so ein Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter gewählt. Zu dem Wahlverfahren folgende wichtigen Punkte:

  • jedes Elternteil (oder Erziehungsberechtigte) kann gewählt werden - außer Personen aus der Schulleitung oder Lehrende der Schule bzw. deren Ehegatten und einige weitere Personen aus dem Bereich der Schulaufsichtsbehörde, der Fach- und Dienstaufsicht und des Schulträgers (Details siehe Elternbeiratsverordnung § 14 (2)
  • man kann nicht in mehreren Klassen der gleichen Schule Elternvertreter oder -stellvertreter sein
  • eine geheime Wahl findet auf Antrag statt, ansonsten Abstimmung per Handzeichen
  • es findet ein Wahlgang für den Klassenelternvertreter und einer für den Stellvertreter statt
  • gewählt wird, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los
  • die Amtszeit der gewählten Personen beträgt 1 Schuljahr
  • nach dem Schuljahr werden die Geschäfte bis zur nächsten Wahl weitergeführt
  • Wahlverfahren oder auch Amtszeit kann durch eine Wahlordnung abweichend bestimmt werden

Und was passiert nach der Wahl?

Nun, dann kann man sich für die Belange und Interessen der Eltern zum Wohle der Bildung der Kinder einsetzen und seine Aufgaben als Vorsitzender der Klassenpflegschaft durchführen. Mindestens aber muss man zur nächsten Klassenpflegschaftssitzung einladen.

Durch die Wahl zum Klassenelternvertreter oder -stellvertreter wird man zugleich Mitglied des Elternbeirats der Schule, welcher auch mindestens 1x pro Schulhalbjahr zusammentrifft.

 

Was bedeutet das für einen Aufwand als Klassenelternvertreter?

Mit der Wahl zum Klassenelternvertreter sollte man sich zumindest 4 Sitzungen im Schuljahr einplanen - 2x in der Klasse und 2x im Elternbeirat. Hinzu kommen zeitliche Aufwände für die Organisation der Sitzungen, die Einladungen und Nachbereitungen, Abstimmungen mit der Klassenlehrkraft und - je nach Situation in der Klasse - auch weitere Gespräche oder Sitzungen. So genau beziffern kann man das nicht, da das Engagement für dieses Ehrenamt stark von der Anforderung der Klassenelternschaft und der eigenen persönlichen Bereitschaft abhängt.

Der Arbeitsaufwand des Stellvertreters hält sich meist eher in Grenzen, da dieser oft erst dann zum Zug kommt, wenn der Klassenelternvertreter verhindert ist oder z.B. für eine Geschäftsfortführung nicht mehr zur Verfügung steht. 

 

Was gibt es noch für Gremien, in denen man aktiv mitgestalten kann?

Zusätzlich zur Klassenpflegschaft gibt es, wie schon angesprochen, den Elternbeirat.

Der Elternbeirat ist die Vertretung aller Eltern an einer Schule und nimmt die Aufgaben der Elternvertretung auf Schulebene wahr. Auch hier gibt es einen gewählten Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Der Gesamtelternbeirat setzt sich dann aus allen Vorsitzenden und Stellvertreter der Elternbeiräte aller Schulen im Gebiet eines Schulträgers zusammen. Hier werden die Aufgaben der Elternvertretung überschulisch gegenüber dem Schulträger wahrgenommen.

Ein Landeselternbeirat wiederum vertritt die Eltern auf Landesebene und berät das Kultusministerium in allgemeine Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesen.

Auf Schulebene gibt es noch die Schulkonferenz, welche sich aus Vertretern der Schüler, der Lehrer und der Eltern zusammensetzt und deren Vorsitzende die Schulleitung ist. In de Schulkonferenz werden Angelegenheiten beraten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. 

Weitere Gremien ergänzen das Angebot an Möglichkeiten, sich für die Kinder, die Schulbildung und die Erziehung der Kinder einzusetzen, werden hier aber aufgrund der Menge nicht aufgeführt. 

 

Man kann also erkennen, die Wahl zum Klassenelternvertreter auf den nun anstehenden Klassenpflegschaftssitzungen ist der Einstieg in die Elternvertretung. Man übernimmt ein unbezahltes Ehrenamt aber auch ein Stück weit Verantwortung die Interessen einer Gruppe von Eltern zu übernehmen.

Nicht immer ist es ein leichter Job, nicht immer ist es ein von vornherein zeitlich überschaubares Arbeitskontingent.

Aber IMMER ist es eine Aufgabe, welche die mit der Schule gemeinsam zu leistende Erziehung der Kinder voranbringen soll. Und es kann Spaß machen!

 

Bei Fragen zur Arbeit als Elternvertreter wenden Sie sich an Ihren Elternbeirat oder gerne auch an uns, den Gesamtelternbeirats der Schulen in Albstadt.

 

la., 24.09.2020   

 

Wichtiges Arbeitsmittel für Elternvertreter

Eltern-Jahrbuch 2019/20 vom spv-Verlag, Bildquelle: https://spv-s.de/shop/eltern-jahrbuch/1106-412.html
Eltern-Jahrbuch 2019/20 vom spv-Verlag, Bildquelle: https://spv-s.de/shop/eltern-jahrbuch/1106-412.html

Ein Buch, welches man als Elternvertreter unbedingt kennen lernen sollte!

Alle relevanten Gesetze des Schulrechts von Baden-Württemberg für öffentliche Schulen in der aktuellen Version, verpackt in einem Buch. Übersichtlich nach Schlagwörtern sortiert, umfassende Informationen und Interpretationen und Hintergrundinformationen. Mustervorlagen und Handlungsempfehlungen - DAS Nachschlagewerk schlechthin für alle Elternvertreter.

Herausgeber ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Baden-Württemberg in Stuttgart. 

Wir vom GEB empfehlen die Anschaffung dieser Lektüre über die Schule für mindestens die Elternbeiratsvorsitzenden und -stellvertreter. Das Ausleihen bei Bedarf an Klassenelternvertreter ist dann sicher bei Bedarf möglich.

Eine jährliche Anschaffung der aktualisierten Ausgabe ist nach unserer Einschätzung eher nicht notwendig, da sich ein Großteil der Inhalte nicht ständig ändert. 

 

Es gibt die aktuelle Ausgabe auch als CD für alle, die gerne ein Online-Nachschlagewerk ihr eigen nennen. 

 

Die Investition von 13,00 Euro für dieses Werk (gedruckt oder CD) lohnt sich - für aktive Elternvertreter und für Schulleitungen gleichermaßen.

 

Der Bezug ist möglich direkt beim spv-Verlag unter der ISBN 978-3-944970-20-2 (Buch) bzw. 978-3-944970-21-9 (CD), im örtlichen Buchfachhandel oder den Online-Buchhandel

 

la 08.01.2020