Arbeitskreis Gesamtelternbeiräte Baden-Württembergs

PRESSEMITTEILUNG VOM 5. MAI 2021

Lockerungsperspektiven für Schulen bei niedriger Inzidenz

Stuttgart, 5. Mai 2021 – Mit Schreiben vom 3. Mai 2021 informierte das Kultusministerium über das Vorgehen in Stadt- und Landkreisen, die bei sinkender Inzidenz unter den Wert von 165 fallen. Dieser ist in der „Bundesnotbremse“ als Schallmauer für Schulschließungen festgelegt worden und gilt bidirektional für den Übergang zum Fernunterricht bzw. zurück zum Wechselunterricht.

 

Die aktuell sinkenden Inzidenzen machen es erforderlich, auch Stadt- und Landkreisen mit tieferliegenden Inzidenzen klare Richtlinien für Lockerungen im Schulbetrieb an die Hand zu geben. Baden-Württemberg hatte Wechselunterricht inzidenzunabhängig bereits vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse festgelegt. Diese Vorsichtsmaßnahme angesichts hoher Inzidenzen war damals sinnvoll. Ein vollständig von der Inzidenz abgekoppeltes Beibehalten diese Vorsichtsmaßnahme ist jedoch nicht zielführend.

 

Der Einzelhandel hat klare Maßgaben, was oberhalb bzw. unterhalb der Inzidenzgrenzen 100 und 50 gilt. Auch für Schulen und deren Akteure muss es solche klaren Perspektivregeln geben. Als Elternvertretungen fordern wir hier keine blinden, potentiell gesundheitsgefährdenden Vollöffnungen. Allerdings ist dringend geboten, die in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bereichen vorbildlichen Maßnahmen im Schulbereich zu berücksichtigen:

  • Maskenpflicht im Innenbereich
  • Seit Monaten bestehendes Impfangebot für Beschäftigte
  • Testpflicht mit zwei Reihen-Tests pro Woche

sind Vorkehrungen, die bei den Überlegungen für Lockerungsperspektiven nicht unbeachtet bleiben dürfen. Ganz abgesehen von den Bildungsdefiziten sowie sozialen und psychologischen Problemen, die durch fehlenden Schulbetrieb bereits bestehen und sich zu verschärfen drohen.

 

Wir fordern daher bei Beibehaltung der Masken- und Testpflicht eine Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, wie er zu Beginn des Schuljahres herrschte, sobald in Stadt- und Landkreisen die Inzidenzgrenze stabil unter 50 liegt. 

 

Kinder dürfen nicht weiterhin die größte und am längsten andauernde Last tragen!

 

Diese Pressemitteilung veröffentlichen gemeinsam die Gesamtelternbeiräte der Städte 

 

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